FAQ - Häufig gestellte Fragen

  • Die Entscheidung, eine klinisch-psychologische Diagnostik für Ihr Kind durchzuführen, hängt von verschiedenen Faktoren ab.

    1. Wenn Ihr Kind bestimmte Entwicklungsmeilensteine nicht erreicht oder signifikante Verzögerungen in der kognitiven, sprachlichen oder sozialen Entwicklung zeigt

    2. Wenn Ihr Kind den Lehrinhalt in der Schule rasch verinnerlicht und von ständiger Langeweile klagt, möglicherweise auch dadurch den Unterricht stört

    3. Wenn sich Ihr Kind im Kindergarten/Vorschule langweilt und Sie den Entwicklungsstand Ihres Kindes feststellen möchten (ev. im Hinblick auf eine vorzeitige Einschulung)

    4. Wenn Ihr Kind Schwierigkeiten beim Lernen hat, wie z. B. Leseschwierigkeiten, Rechtschreibprobleme, Rechenschwäche oder andere Herausforderungen im schulischen Bereich

    5. Wenn Sie bei ihrem Kind emotionale Probleme beobachtet haben, wie rückzügliches Verhalten, gereizte Grundstimmung, diverse Ängste wie Trennungsängste, Soziale Ängste, Spezifische Phobien etc.

    6. Wenn Ihr Kind Probleme hat, soziale Beziehungen zu knüpfen, es wiederholt in Konflikte mit seinen Mitmenschen gerät, es zu aggressivem Verhalten sowie ständigen Regelverstößen neigt

    7. Wenn Anzeichen auf eine mögliche Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitätsstörung bestehen wie Konzentrationsschwierigkeiten, motorische Unruhe, erhöhte Impulsivität

    8. Wenn Anzeichen auf eine mögliche Autismus-Spektrum-Störung bestehen wie Schwierigkeiten in der sozialen Interaktion und Kommunikation, wiederholte und stereotype Verhaltensmuster 

  • Die Kosten einer psychologischen Diagnostik betragen 450 Euro (inkl. Erstgespräch, Testungstermine und Befunderstellung) und sind ab Rechnungserhalt zu entrichten. Die Kosten einer klinisch-psychologischen Differentialdiagnostik sowie einer Autismus-Spektrum-Störung betragen 500 Euro (inkl. Erstgespräch, Testungstermine und Befunderstellung) und sind ab Rechnungserhalt zu entrichten.

  • Eine klinisch-psychologische Differentialdiagnostik und eine Autismus-Spektrum-Störung Diagnostik kosten in der Regel mehr, weil sie spezialisierte und umfassende Untersuchungen erfordern, die Zeit, Ressourcen und Fachkenntnisse in Anspruch nehmen. Insgesamt sind die höheren Kosten weitgehend auf die Notwendigkeit von Fachwissen, umfangreiche Untersuchungen und spezialisierte Ressourcen zurückzuführen, um eine genaue Diagnose zu stellen und angemessene Interventionen zu ermöglichen.

  • Für die klinisch-psychologische Diagnostik benötigen Sie keine Überweisung einer Ärztin oder eines Arztes.

  • Nach einer telefonischen Terminvereinbarung werden die Kinder und Jugendlichen sowie deren Bezugspersonen zu einem ersten Kennenlerngespräch eingeladen. Je nach Anliegen werden im Rahmen dessen 1-4 Folgetermine vereinbart. Die klinisch-psychologische Diagnostik wird durch ein ausführliches Beratungsgespräch und einem schriftlichen Gutachten abgeschlossen.

  • Die Dauer einer klinisch-psychologischen Diagnostik kann variieren und hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel: die Art der Fragestellung(en), die individuellen Umstände des Kindes (Alter, Konzentrationsfähigkeit, Tagesverfassung, Motivation, etc.), die Wahl der Testverfahren und möglicherweise der Austausch mit anderen Berufsgruppen, sowie die anschließende Auswertungsdauer der Testergebnisse und die Zeit, welche das Erstellen des Gutachtens in Anspruch nimmt. Eine klinisch-psychologische Diagnostik umfasst in der Regel zwischen 2-4 Termine.

  • Die Vorbereitung eines Kindes auf eine klinisch-psychologische Diagnostik spielt eine entscheidende Rolle dabei, sicherzustellen, dass das Kind die bestmögliche Unterstützung erhält und sich während des Prozesses wohl fühlt. Beginnen Sie mit offener Kommunikation, indem Sie Ihrem Kind in einfacher und altersgerechter Weise erklären, warum die Diagnostik notwendig ist. Zum Beispiel können Sie den Termin damit begründen, dass Sie herausfinden möchten, wie man ihm und Ihrer Familie am besten helfen kann. Fördern Sie eine positive Einstellung, indem Sie betonen, dass die Diagnostik dazu dient, die Stärken und Schwächen des Kindes zu verstehen. Lassen Sie Ihr Kind Fragen stellen und bemühen Sie sich, ehrliche und beruhigende Antworten zu geben. Zeigen Sie Verständnis für seine Bedenken und Ängste. Bauen Sie Vertrauen auf, indem Sie deutlich machen, dass Sie für Ihr Kind da sind und dass Sie an seiner Seite stehen werden, während es diesen Prozess durchläuft. Dies kann dazu beitragen, Vertrauen und Sicherheit zu schaffen. Erklären Sie Ihrem Kind, was bei der Diagnostik passieren wird, wie lange es dauern könnte und wer daran beteiligt sein wird. Möglicherweise können Sie Ihrem Kind eine kleine Belohnung oder eine Aktivität in Aussicht stellen, die es nach der Diagnostik genießen kann. Dies kann als Anreiz dienen und die Motivation erhöhen. Es ist wichtig zu beachten, dass jedes Kind unterschiedlich ist, und es ist entscheidend, seine individuellen Bedürfnisse und Reaktionen zu berücksichtigen.

  • Es ist empfehlenswert die klinisch-psychologische Diagnostik am Vormittag anzusetzen, da Kinder tendenziell morgens über mehr Energie und Aufmerksamkeit verfügen. Wenn ein Termin für Sie lediglich zu einer späteren Uhrzeit möglich ist, sollte darauf geachtet werden, dass das Kind ausreichend ausgeruht ist.

  • Sorgen Sie bitte dafür, dass Ihr Kind ausgeruht zur Untersuchung erscheint. Sie können auch gerne einen kleinen Snack wie ein Sandwich, einen Müsliriegel oder Obst mitbringen. Falls Ihr Kind eine Brille trägt, denken Sie bitte daran, diese ebenfalls mitzubringen. Vergessen Sie nicht, eventuelle Vorbefunde zur Untersuchung mitzunehmen.

  • Wenn Ihr Kind die klinisch-psychologische Diagnostik vor Ort verweigert, ist es zunächst wichtig, mit Ihrem Kind darüber zu sprechen, warum es die Diagnostik verweigert. Möglicherweise hat es Ängste, Sorgen oder Missverständnisse über den Prozess. Ein offenes Gespräch kann helfen, diese Bedenken zu klären. Anschließend können in Absprache mit der Klinischen und Gesundheitspsycholog:in Alternativen in Betracht gezogen werden. Manchmal können auch Anreize oder Belohnungen helfen, Ihr Kind zur Mitarbeit zu motivieren. Dies könnte in Form von positiver Verstärkung erfolgen, wie zum Beispiel kleinen Belohnungen oder besonderen Aktivitäten nach der Diagnostik. Letztendlich ist es wichtig, einfühlsam auf die Bedürfnisse und Gefühle Ihres Kindes einzugehen und gemeinsam mit den Klinischen- und Gesundheitspsycholog:innen nach Lösungen zu suchen, die sowohl die Gesundheit als auch das Wohl Ihres Kindes berücksichtigen. Zusätzliche Kosten fallen bei der Verweigerung eines Diagnostiktermins an, da diese Dienstleistung als Pauschale verrechnet wird.

  • Die Notwendigkeit eines Austauschs mit Lehrpersonen, Pädagog:innen, Logopäd:innen, Ergotherapeut:innen und anderen Fachleuten ist in den meisten Fällen sinnvoll und hilfreich, ist jedoch nicht in jedem Fall erforderlich. Ein multidisziplinärer Ansatz kann eine umfassendere Beurteilung ermöglichen, da sie weitere wertvolle Einblicke in das Verhalten und die Bedürfnisse des Kindes bieten. Es obliegt den Erziehungsberechtigen, zu entscheiden, ob andere Fachkräfte in den klinisch-psychologischen Prozess einbezogen werden sollen.

  • Am Ende des klinisch-psychologischen Prozesses wird ein Termin für ein abschließendes Beratungsgespräch vereinbart. Im Rahmen dessen werden Ihnen die Ergebnisse der klinisch-psychologischen Diagnostik mitgeteilt sowie weitere Empfehlungen und ggf. Unterstützungs- und Fördermaßnahmen präsentiert.

  • Nach einer klinisch-psychologischen Diagnostik werden in der Regel verschiedene Schritte unternommen, um die Ergebnisse zu interpretieren und geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Nicht immer erfolgt eine weiterführende klinisch-psychologische Behandlung in der Praxis am Prater. Im abschließenden Beratungsgespräch kann besprochen werden, ob und in welchem Ausmaß eine klinisch-psychologische Behandlung indiziert ist, sowie ebenso die weitere Vorgehensweise im Detail erörtert wird. Je nach Indikation kann eine Empfehlung hinsichtlich einer ergotherapeutischen, logopädischen oder psychotherapeutischen/psychologischen Behandlung erfolgen. Eine weitere Möglichkeit stellt die Anbindung im kinder- und jugendpsychiatrischen Bereich (stationär oder ambulant) dar. Auf Elternberatung, Coaching oder Tipps bezüglich alltagsnaher Förderung bestimmter Entwicklungsbereiche kann ebenso nach Beendigung der klinisch-psychologischen Diagnostik verwiesen werden.

  • Ein klinisch-psychologisches Gutachten ist ein umfassender Bericht, der eine Fragestellung, den Sachverhalt, die eingesetzten Testverfahren, die Anamnese- und Explorationsgespräche, die Testergebnisse und deren Interpretation sowie gegebenenfalls Diagnosen enthält. Abgerundet wird ein klinisch-psychologisches Gutachten schließlich mit individuell angepassten Empfehlungen, die zur bestmöglichen Unterstützung und Förderung des Kindes dienen.

  • Nein, das Gutachten dient ausschließlich zur Klärung Ihrer persönlichen Anliegen, es erfolgt keine Weitergabe an Dritte. Es unterliegt somit Ihnen, ob und wem Sie das Gutachten vorlegen möchten.

  • Eine Überweisung ist nicht erforderlich. In vielen Fällen können Sie bei einer privaten klinisch-psychologischen Diagnostik schnellere Termine erhalten als im öffentlichen Gesundheitssystem, wo oft längere Wartezeiten herrschen. Im Rahmen einer privaten Diagnostik können wir uns zudem ausreichend Zeit für Anliegen nehmen. Die Ergebnisse werden ausschließlich zur Klärung Ihrer persönlichen Anliegen verwendet, es erfolgt keine Weitergabe an Dritte.

  • Klinisch-psychologische Testverfahren sind wissenschaftlich fundierte Verfahren, die eingesetzt werden, um Informationen über das Erleben und Verhalten eines Individuums zu sammeln. Im Kinder- und Jugendbereich werden vor allem kindgerechte, kreative und spielerische Testverfahren eingesetzt, um eine umfassende Einschätzung von Entwicklungs und psychischen Problembereich zu erhalten. Die Ergebnisse dieser Tests sind unter anderem wertvoll für die Diagnosestellung, die Entwicklung von Behandlungsplänen und die Implementierung von individuell angepassten Interventionen.

DIAGNOSTIK

  • Eine klinisch-psychologische Behandlung kann in verschiedenen Situationen hilfreich sein, in denen emotionale, psychische oder Verhaltensprobleme (bspw. Angststörungen, ADHS, Depression, Essstörungen, etc.) auftreten Es ist wichtig zu beachten, dass klinisch-psychologische und gesundheitspsychologische Behandlung nicht nur für Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen geeignet ist, sondern auch für Personen, die Unterstützung bei der Bewältigung alltäglicher Herausforderungen und Lebensphasen benötigen (bspw. Schulprobleme, Selbstwertproblem, Ressourcenstärken, etc.).

  • Die Kosten einer klinisch-psychologischen Behandlung betragen 85€ (1 Einheit: 50min.) und sind ab Rechnungserhalt zu entrichten. Vereinbarte Termine können 24 Stunden im Voraus kostenlos abgesagt werden. Bei nicht Einhaltung der Absagefrist wird das volle Honorar verrechnet.

  • Nach einer telefonischen Terminvereinbarung werden die Kinder und Jugendlichen sowie deren Bezugspersonen zu einem ersten Kennenlerngespräch eingeladen. Im weiteren Verlauf werden die Behandlungsziele und -frequenz sowie Elternberatungsgespräche individuell vereinbart. Eine Behandlungseinheit umfasst 50 Minuten. Die Beteiligung der Erziehungsberechtigten an der klinisch-psychologischen Behandlung variiert je nach dem Alter des Kindes.

  • Die Dauer einer klinisch-psychologischen Behandlung kann stark variieren und hängt von verschiedenen Faktoren ab. Jeder Mensch ist einzigartig, und die Geschwindigkeit, mit der Fortschritte in der Therapie erzielt werden, kann von Person zu Person unterschiedlich sein. Es gibt keine festgelegte Zeitspanne, die für alle Menschen oder alle Arten von psychischen Problemen gilt. Die Schwere und Art des Problems hat einen Einfluss auf die Dauer der Behandlung. In der Regel können akute Probleme schneller behandeln als chronische oder schwerwiegende psychische Erkrankungen.

  • Um Ihr Kind auf eine klinisch-psychologische Behandlung vorzubereiten, ist es wichtig, eine offene und einfühlsame Kommunikation zu pflegen. Beginnen Sie damit, Ihrem Kind zu erklären, warum die Behandlung notwendig ist, und betonen Sie, dass es Ihnen dabei helfen wird, mit der aktuellen Situation besser umzugehen. Signalisieren Sie ihrem Kind, dass Sie an seiner Seite stehen und es unterstützen werden. Beantworten Sie geduldig seine Fragen und klären Sie eventuelle Ängste. Zeigen Sie, dass Sie sich um sein Wohl und seine Fortschritte kümmern. Schaffen Sie eine unterstützende Umgebung zu Hause und ermutigen Sie Ihr Kind zur Mitarbeit in der Therapie. Denken Sie daran, Geduld zu haben, da die Behandlung Zeit in Anspruch nehmen kann. Es ist auch wichtig zu beachten, dass die Eltern bzw. die Erziehungsberechtigten im Alltag zu den Fortschritten der Behandlung beitragen können. Dies kann durch die Umsetzung von Empfehlungen der klinischen Psycholog:in und Gesundheitspsycholog:in zu Hause, die Unterstützung bei der Bewältigung von Herausforderungen und die kontinuierliche Kommunikation mit klinischen Psycholog:in und Gesundheitspsycholog:in geschehen. Die Beteiligung der Eltern kann einen wichtigen Beitrag dazu leisten, dass die Behandlung erfolgreich verläuft und das Kind sich besser entwickelt.

  • Zu Beginn einer klinisch-psychologischen Behandlung sollten in der Regel medizinische Unterlagen wie bspw. frühere Arztberichte oder Therapieberichte, sowie klinisch-psychologische Vorbefunde, mitgebracht werden. Sie können auch gerne einen kleinen Snack wie ein Sandwich, einen Müsliriegel oder Obst für Ihr Kind mitbringen.

  • Die Einbeziehung der Erziehungsberechtigten in die klinisch-psychologische Behandlung kann je nach Situation und Bedarf variieren. In der Regel spielen die Erziehungsberechtigten jedoch eine wichtige Rolle im Behandlungsprozess, insbesondere wenn es um Kinder oder Jugendliche geht. Dies kann auf verschiedene Weise geschehen. Zum Beispiel kann der:die Klinische Psycholog:in Informationen von den Erziehungsberechtigten sammeln, um ein umfassenderes Bild der Situation zu erhalten, was die Diagnose und Behandlungsplanung verbessern kann. Regelmäßige Gespräche mit den Eltern oder anderen Erziehungsberechtigten sind oft ein wichtiger Bestandteil der Behandlung. Dabei werden Fortschritte, Herausforderungen und Strategien zur Unterstützung des Kindes besprochen. Die Erziehungsberechtigten können in die Psychoedukation einbezogen werden, um ein besseres Verständnis für die psychische Erkrankung oder das Problem ihres Kindes zu entwickeln. Sie können auch eine wichtige Rolle dabei spielen, sicherzustellen, dass die empfohlenen Maßnahmen außerhalb der Behandlungseinheiten umgesetzt werden, was die Einhaltung von Medikamenten, Übungen oder Verhaltensänderungen einschließt. Die Einbeziehung der Erziehungsberechtigten in die klinisch-psychologische Behandlung kann also dazu beitragen, die Effektivität der Behandlung zu steigern und die langfristige Genesung des Kindes zu fördern. Die genaue Vorgehensweise hängt jedoch von der individuellen Situation und den Bedürfnissen aller Beteiligten ab.

  • Die Begriffe "klinisch-psychologische Behandlung" und "Psychotherapie" werden oft synonym verwendet, können aber in ihrer Bedeutung variieren, abhängig von der Kontextualisierung und den regionalen Unterschieden. Im Allgemeinen beziehen sich beide auf Formen der psychologischen Unterstützung und Intervention zur Verbesserung des mentalen Wohlbefindens und der psychischen Gesundheit von Menschen. Dennoch gibt es einige Unterschiede:

    1. Berufsbezeichnung und Ausbildung:
      -Klinisch-psychologische Behandlung: Diese Bezeichnung bezieht sich in der Regel auf Interventionen und therapeutische Maßnahmen, die von klinischen Psycholog:innen durchgeführt werden. Klinische Psycholog:innen haben einen Hochschulabschluss in Psychologie und eine spezielle Weiterbildung in klinischer Psychologie, die sie zur Durchführung von Diagnostik und Behandlung qualifiziert.
      -Psychotherapie: Psychotherapeut:innen können verschiedene berufliche Hintergründe haben, darunter Psycholog:innen, Psychiater:innen, Sozialarbeiter:innen, oder andere Gesundheits- und Sozialberufe. Sie haben spezielle Ausbildungen in psychotherapeutischen Techniken und Methoden erhalten.

    2. Behandlungsansätze:
      -Klinisch-psychologische Behandlung: Dieser Begriff kann eine breitere Palette von psychologischen Interventionen umfassen, einschließlich diagnostischer Evaluierungen, psychologischer Tests und anderer nicht-therapeutischer Aktivitäten. Es kann auch Beratung, Coaching und psychoedukative Ansätze einschließen, die nicht notwendigerweise auf die Behandlung von psychischen Störungen abzielen.
      -Psychotherapie: Psychotherapie bezieht sich speziell auf eine therapeutische Beziehung, bei der ein ausgebildeter Therapeut gezielte Techniken und Methoden verwendet, um psychische Probleme zu behandeln. Dies kann Verhaltens-, Gesprächs-, kognitive oder andere Formen der Therapie umfassen.

    3. Fokus und Zielgruppe:
      -Klinisch-psychologische Behandlung: Diese kann eine breitere Palette von Problemen und Zielgruppen abdecken, einschließlich Prävention, Beratung und Intervention bei psychischen Gesundheitsproblemen.
      -Psychotherapie: Psychotherapie konzentriert sich spezifischer auf die Behandlung von psychischen Störungen und emotionalen Problemen.

    Es ist wichtig zu beachten, dass die Verwendung dieser Begriffe in verschiedenen Ländern und Kontexten variieren kann. In einigen Regionen werden sie möglicherweise austauschbar verwendet, während in anderen strengere Unterscheidungen getroffen werden. Wenn Sie eine bestimmte Art der psychologischen Unterstützung suchen, ist es ratsam, sich mit den Qualifikationen und dem Ansatz des Anbieters vertraut zu machen, unabhängig davon, welchen Begriff er verwendet.

BEHANDLUNG

  • Eine klinisch-psychologische Beratung kann in verschiedenen Lebenssituationen und bei verschiedenen psychischen Herausforderungen hilfreich sein. Beispiele, wann eine solche Beratung von Nutzen sein kann, sind vielfältig: Psychische Gesundheitsprobleme stehen an erster Stelle. Des Weiteren kann sie bei der Bewältigung von Lebenskrisen eine wertvolle Unterstützung bieten. Beziehungsprobleme in Partnerschaften, Familien oder im sozialen Umfeld sind ein weiteres Anwendungsgebiet. Konflikte und Probleme in zwischenmenschlichen Beziehungen können belastend sein. Eine Beratung kann dazu beitragen, Kommunikationsprobleme zu lösen, Konflikte zu bewältigen und Beziehungen zu stärken. Das Thema Stressmanagement ist in unserer heutigen Gesellschaft allgegenwärtig. Stress kann vielfältige Auswirkungen haben, und eine klinisch-psychologische Beratung kann Menschen helfen, gesunde Bewältigungsstrategien für den Umgang mit Stress zu entwickeln, um Burnout und anderen stressbedingten Problemen vorzubeugen. Selbstwertprobleme und Selbstentwicklung spielen ebenfalls eine Rolle. Viele Menschen kämpfen mit Selbstwertproblemen, negativem Selbstbild oder Selbstzweifeln. Eine Beratung kann dazu beitragen, das Selbstvertrauen zu stärken und die persönliche Entwicklung zu fördern. Auch bei der Entscheidungsfindung in wichtigen Lebenssituationen kann eine Beratung hilfreich sein. Schließlich kann eine klinisch-psychologische Beratung auch präventiv genutzt werden, um die psychische Gesundheit zu fördern und stressbedingte Probleme zu verhindern.

  • Die Kosten einer klinisch-psychologischen Beratung betragen 100€ (1 Einheit: 50min.) und sind ab Rechnungserhalt zu entrichten.

  • Für eine klinisch-psychologische Beratung sind in der Regel keine speziellen Vorbereitungen erforderlich. Die wichtigste Voraussetzung ist, dass Sie bereit sind, offen und ehrlich über Ihre Gedanken, Gefühle und persönlichen Herausforderungen zu sprechen. Es kann jedoch hilfreich sein, einige Überlegungen im Voraus anzustellen, um Ihre Sitzungen effektiver zu gestalten. Beispielsweise können Sie darüber nachdenken, welche Ziele und Erwartungen Sie mit der Beratung verbinden. Sie können auch Notizen über Fragen oder Anliegen machen, die Sie besprechen möchten, um sicherzustellen, dass Sie während der Sitzung nichts Wichtiges vergessen. Die Bereitschaft zur Ehrlichkeit ist entscheidend, da genaue Informationen von Ihnen benötigt werden, um Ihnen angemessen helfen zu können. Eine wichtige Eigenschaft ist auch die Offenheit für Veränderung. Seien Sie bereit, neue Perspektiven zu betrachten und Veränderungen in Erwägung zu ziehen, da die Beratung darauf abzielt, Ihnen Werkzeuge zur Verfügung zu stellen, um Ihre psychische Gesundheit und Ihr Wohlbefinden zu verbessern. Abschließend ist Geduld ein wichtiger Aspekt, da psychologische Veränderungen Zeit brauchen können. Seien Sie geduldig mit sich selbst und dem Beratungsprozess.

BERATUNG

  • Das Erstgespräch dient dazu, Sie und Ihr Kind zunächst kennenzulernen. Zu Beginn des Gesprächs wird die Klinische Psycholog:in Sie und ihr Kind herzlich willkommen heißen und sich Ihnen vorstellen. Sie erhalten möglicherweise auch Informationen über die Datenschutzrichtlinien und den Ablauf des Erstgesprächs. Anschließend werden Sie dazu ermutigt, über Ihr Anliegen zu sprechen. Dies kann eine Gelegenheit sein, um Ihre Gedanken, Gefühle und Herausforderungen zu teilen. Zudem werden Sie nach der Lebensgeschichte und bisherigen Entwicklung ihres Kindes gefragt werden. Sie werden außerdem gebeten, die aktuellen Symptome ihres Kindes zu beschreiben, sowie nach ihren Erwartungen gefragt wird. Je nach Anliegen kann anschließend das weitere Vorgehen bzw. Angebot (bspw. klinisch-psychologische Diagnostik, klinisch-psychologische Behandlung, Überweisung zu anderen Kolleg:innen aus dem Sozial- und Gesundheitswesen).

  • Die Kosten eines Erstgespräch betragen 30€ und sind ab Rechnungserhalt zu entrichten. Sollte ein weiteres Angebot im Anschluss in der Praxis am Prater in Anspruch genommen werden, werden die 30€ mit dem Wert der klinisch-psychologischen Diagnostik, Behandlung oder Beratung gegengerechnet.

  • Sie haben die Möglichkeit, die Praxis am Prater auf verschiedene Weisen zu kontaktieren: Entweder telefonisch, per E-Mail oder durch die Nutzung des verfügbaren Kontaktformulars auf unserer Homepage. Wir freuen uns auf von Ihnen zu hören.

  • Wir sind von Montag bis Freitag telefonisch oder per E-Mail gut erreichbar. Sollten wir nicht sofort abheben können, rufen wir Sie spätestens am nächsten Tag zurück. Gerne können Sie uns auch eine Nachricht auf der Mobilbox hinterlassen.

  • Wenn sie die öffentlichen Verkehrsmittel nutzen, erreichen Sie die Praxis am Prater am besten mit der U-Bahn Linie U2 (Station: Messe Prater) oder mit der U-Bahn Linie U1 (Station: Vorgartenstraße). Der Fußweg von den jeweiligen U-Bahn-Stationen beträgt etwa 7 Minuten.

    Wenn Sie mit dem Auto anreisen, stehen in unmittelbarer Nähe der Praxis sowohl Parkplätze (Kurzparkzone!) als auch Parkgaragen zur Verfügung. Die nächstgelegene Parkgarage befindet sich in der Nähe der U-Bahn-Station Messe Prater 'Parkhaus A Prater'.

    In der unmittelbaren Nähe der Praxis am Prater befindet sich zudem die Autobahn A22 Donauufer Autobahn sowie die A4 Ost Autobahn (Ausfahrten in Richtung Prater) .

  • Im Rahmen einer klinisch-psychologischen Behandlung können vereinbarte Termine 24 Stunden im Voraus kostenlos abgesagt werden. Bei kurzfristigen Absagen (bspw. am selben Tag) ist eine ärztliche Bestätigung erforderlich, andernfalls wird das volle Honorar in Rechnung gestellt.

    Im Rahmen einer klinisch-psychologischen Diagnostik können Folgetermine 24 Stunden im Voraus kostenlos abgesagt werden. Bei kurzfristigen Absagen (bspw. am selben Tag) ist eine ärztliche Bestätigung erforderlich, andernfalls wird ein Honorar von 50 Euro in Rechnung gestellt.

  • Klinische Psycholog:innen und Gesundheitspsycholog:innen sowie ihre Hilfspersonen sind gemäß §37 Psychologengesetz 2013, BGBl. I Nr. 182/2013, zur Verschwiegenheit über alle ihnen in Ausübung ihres Berufes oder beim Erwerb der fachlichen Kompetenz im Rahmen der Ausbildung anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse verpflichtet.

  • Die Verschwiegenheitspflicht darf grundsätzlich nur dann gebrochen, werden, wenn das unbedingt notwendig ist, um eine akute Gefahr für Leib, Leben und Gesundheit von einer bestimmten Person abzuwenden (Selbst- oder Fremdgefährdung). Das bloße Wissen um gefährliche Handlungen reicht in diesem Fall noch nicht aus. Entschuldigt wäre nur eine gegenwärtige oder unmittelbare Gefahr, die den Eintritt des Schadens als sicher oder höchst wahrscheinlich erscheinen lässt. Im Fall von Minderjährigen (Personen unter 18 Jahre) ist auch das Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz zu beachten. Gemäß § 37 Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz besteht in solchen Fällen eine schriftliche Meldepflicht an den Kinder- und Jugendhilfeträger und eine Mitwirkungspflicht. Eine Entbindung von der Verschwiegenheitspflicht ist nur durch die entscheidungsfähige Patient:in selbst möglich. Eine Übertragung auf Dritte (bspw. Eltern, ErwachsenenvertreterInnen, etc.) ist demnach nicht zulässig. Das bedeutet, dass unmündige Minderjährige (Minderjährige, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben) mangels Entscheidungsfähigkeit im Zweifel nicht entbinden können. Bei mündigen Minderjährigen (Minderjährige, die zwar das 14. Lebensjahr, aber noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben) wird hingegen im Zweifel die Entscheidungsfähigkeit vermutet

  • Vertragspsycholog:innen haben Verträge mit den österreichischen Sozialversicherungsträgern .Die Kosten können in der Regel über ihre Krankenversicherung abrechnen. Die Auswahl eines Vertragspsychologen erfolgt oft über die Sozialversicherung oder nach ärztlicher Überweisung.

    Wahlpsycholog:innen haben keine Verträge mit den Sozialversicherungsträgern. Sie arbeiten in der Regel auf privater Basis. PatientInnen, die die Dienste einer:s Wahlpsycholog:in in Anspruch nehmen, müssen die Kosten in der Regel selbst tragen, können jedoch möglicherweise eine teilweise Erstattung von privaten Zusatzversicherungen erhalten. Die Auswahl einer/s Wahlpsycholog:in erfolgt in der Regel direkt und es gibt keine Notwendigkeit für eine ärztliche Überweisung.

  • Ja, unter bestimmten Bedingungen ist es möglich, Termine auch online wahrzunehmen, entweder über Plattformen wie Zoom oder Microsoft Teams oder telefonisch.

    1. Im Rahmen der klinisch-psychologischen Diagnostik können das Anamnesegespräch und weitere Explorationsgespräche mit den Erziehungsberechtigten sowie die Befundbesprechung online abgehalten werden. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass Termine mit dem Kind ausschließlich vor Ort stattfinden.

    2. Im Rahmen der klinisch-psychologischen Behandlung besteht die Möglichkeit, das Erstgespräch mit den Erziehungsberechtigten, aber auch die Elterneinheiten online wahrzunehmen. In Ausnahmefällen können einzelne Einheiten mit dem Kind online durchgeführt werden.

    3. Die klinisch-psychologische Beratung steht ebenfalls auf Wunsch online zur Verfügung.

  • Um eine Erstattung der Kosten klinisch-psychologische Leistungen zu erhalten, benötigen Sie in der Regel eine private Zusatzversicherung. Wichtig ist, dass die Versicherung vor Beginn der Anspruchnahme einer klinisch-psychologischen Leistung abgeschlossen worden ist. Sofern sie eine private Zusatzversicherung besitzen, ist es in der Regel am besten sich mit dieser direkt in Verbindung zu setzen.

  • Im akuten Notfall können Sie sich auch an die für Ihren Hauptwohnort zuständige Spitalsabteilung für Kinder- und Jugendpsychiatrie wenden.

    Unter unseren Kontakten finden Sie die zuständigen Spitalsabteilungen für die Bundesländer Wien und Niederösterreich.

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